Methodik des Fahrpreisvergleichs

Wie lässt sich eine Beförderungsleistung im öffentlichen Verkehr so definieren, dass sie deutschlandweit tariflich vergleichbar ist? Diese Seite zeigt die Details der Definitionen zum Fahrpreisvergleich des SPNV-Monitor.

Auswahl der Vergleichseinheiten


Bezugspunkt der Untersuchung sind die Gebiete der AT des SPNV. Dennn die AT sind die politisch Legitimierten, die gemäß der ÖPNV-Gesetze der Länder auf die Bildung von Tarifverbünden hinwirken sollen. Es liegt also überwiegend in ihrer Verantwortung, ob und welche Tarifangebote es im Gebiet eines AT gibt. 

Dabei stehen SPNV-AT und Tarif in unterschiedlichen Verhältnissen zueinander. Teils handelt es sich bei SPNV-AT und Verkehrsverbund um die gleiche Institution, teils handelt es sich um verschiedene Institutionen. Teils ist das Gebiet eines AT auch gar nicht vollständig durch einen (oder mehrere) Verbünde abgedeckt. Die folgende Grafik zeigt das Verhältnis von SPNV-AT und Tariforganisationen.  

Verhältnis von Aufgabenträgern und Tarifen

Auswahl des zu vergleichenden Fahrtwunsches


Um Vergleichbarkeit zu erzeugen, ist die Erhebung so strukturiert, dass stets der Preis für eine Fahrkarte über die durchschnittliche Pendeldistanz von 2018 - nämlich 17 km - relevant ist.


Bei denjenigen Tarifen, die als kilometerbasierte Tarife angelegt sind, wird also der Preis für 17 km (sowohl bei Einzel-, Monats- und Jahreskarten) abgelesen. Bei denjenigen Tarifen, die nicht kilometerbasiert sind, sondern auf Waben, Zonen oder ähnlichem beruhen, wurden konkrete SPNV-Verbindungen hinterlegt, die eine Tarifentfernung von 17 km aufweisen und dann abgeglichen, welcher Preisstufe, Zonenanzahl etc. diese konkrete Verbindung im jeweiligen Tarifgebiet entspricht.


Die Liste der zugrundegelegten Teststrecken veröffentlichen wir nicht, da wir einen Beobachtungseffekt (»Hawthorne-Effekt«) für zukünftige Erhebungen vermeiden wollen: Vereinfacht ausgedrückt wollen wir vermeiden, dass die Tariforganisationen im Wissen um unsere Teststrecken genau dort bei Preismaßnahmen in Zukunft anders vorgehen, als sie es ohne unsere Beobachtung tun würden.

Auswahl der Tarife


Die Auswahl dieser Teststrecken erfolgte so, dass sie geografisch so »ungünstig« liegen, dass immer erzwungen wird, dass der AT-weite Tarif zur Anwendung kommen muss.

Beispiel Bayern:
Ganz Bayern ist ein SPNV-AT-Gebiet, es gibt aber mehrere Verkehrsverbünde und verbundfreie Gebiete. 
Folge: Die Testverbindung muss so liegen, dass keiner der (kleinräumigen) Verbundtarife greifen kann.

Beispiel Brandenburg:
Ganz Brandenburg ist ein SPNV-AT-Gebiet. Im gesamten Bundesland gilt mit dem VBB ein einziger Verbundtarif.
Folge: Die Testverbindung kann beliebig liegen, solange sie die 17 km erfüllt.

Welcher Tarif gilt, wenn es keinen Landes- oder Verbundtarif gibt? Dann greift der DTV-Tarif. Er ist der deutschlandweite »Auffangtarif« für alle Relationen ohne Verbundtarif oder Landestarif. Er hat sich entwickelt aus dem ehemaligen C-Preis, dem »Nahverkehrstarif im Schienenverkehr«.


Da er im Wesentlichen nur im Schienenverkehr gilt, handelt es sich bei sämtlichen Testrelationen dieser Erhebung um Schienenverkehrsrelationen. So wird die deutschlandweite Vergleichbarkeit gewahrt. Die Grafik oben zeigt den AT-weiten Tarif für jedes AT-Gebiet.

Auswahl der Fahrkarteneigenschaften


Es werden die Preise der Einzelfahrkarten, Monatskarten und Jahreskarten abgefragt. Hierbei gilt, dass sämtliche Tarife in der Variante »Jedermann, Erwachsener« gewählt werden. Das heißt, es kommt keine Rabattkarte (BahnCard o.ä.) und kein besonderer Status (Schüler, Student, Rentner, etc.) zum Tragen. 


Für Monatskarten wird die Variante ohne Abo gewählt. Für Jahreskarten die Variante Einmalzahlung (sofern angeboten). Sollte es keine Jahreskarte geben, so wird der Preis der Monatskarte verzwölffacht. Sollte es eine Monatskarte im Abo [aber keine Jahreskarte] geben, so wird stattdessen für die Bestimmung der Jahreskarte der Preis der Monatskarte Abo verzwölffacht.


Zudem gilt, dass für die gewählte Relation die Fahrkarte zeitlich uneingeschränkt gelten muss (keine »9-Uhr-Abos«, »Samstagsfahrkarten« etc.). Zusätzliche Extras (Personenmitnahme, Fahrradmitnahme, netzweite Gültigkeit am Wochenende etc.) spielen keine Rolle. Sind solche Extras im Tarif unabwählbar enthalten, werden sie in Kauf genommen; kosten sie dagegen einen Aufpreis, wurde jeweils eine Variante ohne diese Extras gewählt. 


Es wurde also immer die tariflich mögliche Minimalvariante der zeitlich uneingeschränkten Beförderung einer einzigen volljährigen Person ohne Sonderstatus über 17 km gewählt.

Stichtage und zugehörige Begriffe


Stichtag ist jeweils der 1.1. der betrachteten Jahre (2018, 2020, 2022, 2024). 

  • Wenn in der Ergebnisdarstellung von »Ausgangsniveau« die Rede ist, so ist damit das Preisniveau am 1.1.2018 gemeint.
  • Wenn in der Ergebnisdarstellung von »Gesamtzeitraum« die Rede ist, so ist damit der Zeitraum vom 1.1.2018 bis 1.1.2024 gemeint.
  • Wenn in der Ergebnisdarstellung von »alle Fahrkartentypen« die Rede ist, so ist damit die Gesamtheit aus Einzelfahrkarten, Monatskarten und Jahreskarten in der oben spezifizierten Form gemeint. Andere Fahrkartentypen wurden nicht untersucht.