Transparenz im SPNV
Wenn das Handeln der AT transparent ist, können Bürger:innen demokratische Kontrolle über den SPNV ausüben.
Diese Seite zeigt die Anforderungen an Transparenz und den Umgang der AT mit ihren Berichtspflichten.
Berichtspflichten der AT nach EU-Recht
Art. 7 Abs. 1 der EU-VO 1370/2007 legt fest: »Jede zuständige Behörde macht einmal jährlich einen Gesamtbericht [...] öffentlich zugänglich.« Weiter heißt es: »[Der Bericht] muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen.«
Die gesetzliche Stoßrichtung der EU-Verordnung ist damit klar: Die Gesamtberichte sollen Transparenz herstellen über das Handeln der AT. Dabei soll sowohl der Mitteleinsatz offengelegt werden wie auch das Leistungsoutput im SPNV, nämlich die »Leistungen« und die »Qualität«.
Im SPNV-Monitor analysieren wir die Gesamtberichte aller 28 AT auf Angaben zu folgenden 7 Items:
- Mitteleinsatz
- Zugkilometer
- Pünktlichkeit
- Zugausfälle
- Anschlusserreichung
- Fahrzeugzustand
- Personal
Wichtig ist dabei zu verstehen, dass es in der Transparenzanalyse nicht um den Inhalt der Angaben geht, sondern um die Existenz und Detailgenauigkeit der Angaben als solches. Eine Analyse samt Vergleich der inhaltliche Werte ist auf der Seite »Leistungsoutput« zu finden. Die genaue Methodik der Transparenzanalyse gibt es hier.
Die Erhebungsrunde 2017/2018 bildet die letzte vollständige Erhebungsrunde. Zu den Ergebnissen 2017/2018 geht es hier. Aktuell führen wir die Erhebungsrunde 2022 durch. Da noch nicht alle AT ihren Gesamtbericht für 2022 vorgelegt haben, kann hier vorerst nur der Berichtsstand dargestellt werden.
Im Folgenden werden die AT stets mit ihren Abkürzungen genannt. Beim Zeigen auf das AT-Kürzel wird der ausgeschriebene Name eingeblendet.
Erhebungsrunde 2022 (Zwischenstand)
Die folgende Übersicht zeigt den Stand der Veröffentlichung der Hauptdokumente (Gesamt-, Qualitäts-, Verbund- oder Geschäftsbericht) der AT für das Berichtsjahr 2022.
Erhebungsrunde 2017/2018
Berichtstypen
Die Aufgabenträger dokumentieren ihre Leistungen in sehr verschiedenen Formaten. Sie interpretieren den Begriff des »Gesamtberichts« aus der EU-VO 1370/2007 individuell. Grob lassen sich die für 2017/2018 veröffentlichten Berichte in drei Gruppen einteilen:
Gruppe 1: Die AT dieser Gruppe sehen den Gesamtbericht als reines Verwaltungsdokument, das nicht für die breite Öffentlichkeit bestimmt ist. Die Darstellung beschränkt sich auf ein ein- bis zweiseitiges Formular. Die Darstellung ist textbasiert, ohne besonderes Design.
Gruppe 2: Die AT dieser Gruppe reflektieren den Umstand, dass der Gesamtbericht ggf. von der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Sie dokumentieren ihre Leistungen in Texten und Abbildungen und nehmen sich dafür mehr Raum als Gruppe 1. Gleichwohl folgen sie einem nüchtern-sachlichen Design.
Gruppe 3: Die AT dieser Gruppe integrieren ihre Berichtspflichten in einen Qualitäts-, Verbund- oder Geschäftsbericht. Das Dokument ist für die Öffentlichkeit konzipiert und folgt aktuellen Design- und Marketingvorstellungen. Der Umfang übersteigt zumeist die Dokumente in Gruppe 2, allerdings umfassen sie fallweise auch zahlreiche Themen abseits der Berichtspflichten.
Darüber hinaus bieten einige AT neben ihrem formalen Gesamtbericht (bzw. Qualitäts-, Verbund- oder Geschäftsbericht) Zusatzdokumente, die für die Beurteilung und Kontrolle ihrer Leistungen mehr oder weniger hilfreich sein können. Diese Zusatzdokumente müssen in das Hauptdokument (Gesamt-, Qualitäts-, Verbund- oder Geschäftsbericht) einbezogen sein, um hier in die Wertung der Transparenz Eingang zu finden. Der Einbezug in die Wertung kann über einen expliziten Verweis auf weitere Dokumente im Hauptdokument erreicht werden oder durch eine Publikation der Zusatzdokumente im direkten Umfeld des Hauptdokuments (= auf der gleichen Unterseite des Webauftritts des AT).
Die folgende Karte zeigt die Verteilung der drei Herangehensweisen bei der Erstellung der Gesamtberichte 2017/2018 auf die AT und gibt darüber Aufschluss, ob Zusatzdokumente einzubeziehen waren.
Transparenz
Die 28 AT haben im Mittel einen Transparenzscore von 9,54 Punkten erzielt. Die theoretisch erreichbare Höchstpunktzahl liegt bei 30 Punkten. Zur Bedeutung der Höchstzahl von 30 Punkten siehe hier unter Methodik. Den höchsten Absolutwert erzielte der VRR mit 23 Punkten. Den niedrigsten Absolutwert erzielte die LNVG mit 1 Punkt.
Eine relative Darstellung der Transparenz aller AT zeigt die nachfolgende Karte.
Alle AT waren in der Lage, über das Item »Mittelverwendung« zu berichten. Beim Item »Zugkilometer« schafften das noch 26 der 28 AT. Bei den anderen fünf untersuchten Items waren es jeweils deutlich weniger: Pünktlichkeit (15 AT), Zugausfälle (12 AT), Fahrzeugzustand (13 AT), Personal (10 AT). Über das Item »Anschlusserreichung« berichtet nur 1 AT (BEG).
Auch bei der Detailgenauigkeit in der Berichterstattung (vgl. Methodik) zeichnet sich ein differenziertes Bild je nach Item. Während zu den Items »Mitteleinsatz« und »Zugkilometer« noch acht bzw. 14 AT die Maximalpunktzahl im Bereich Detailgenauigkeit erreichen konnten, verhält es sich bei den weiteren Items selektiver: Beim Item »Pünktlichkeit« und beim Item »Zugausfälle« erreichten NWL, VRR, NVR und NAH.SH jeweils die maximale Punktzahl für ihre Detailgenauigkeit in der Berichterstattung. Beim Item »Fahrzeugzustand« erhielt der VRR die maximale Detail-Punktzahl und beim Item »Personal« der NWL und der NVR.
Es sei nochmals darauf verwiesen, dass eine hohe Transparenz über Leistungen, Qualität und Finanzierung nicht verknüpft sein muss mit positiven Werten bei Leistung, Qualität und Finanzierung an sich. Zu den Leistungsoutputs siehe hier.